für allgemeine Planauskünfte und Planungsmaßnahmen
Die Vermessung des Naturbestandes für die Erstellung eines Leitungskatasters ist in dem Mindestausmaß förderfähig (weitergehende Vermessung der Umgebung ist kein Titel der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft), wie dies zur eindeutigen Wiederauffindung der vermessenen siedlungswasserbaulichen Objekte in der Natur unbedingt erforderlich ist. (z. B. Sperrmaße von einzelnen dauerhaften Punkten wie Hausecken, Zaunecken, Grenzsteinen usw.).