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Der  digitale Leitungskataster :

Eine der künftigen Herausforderungen in der kommunalen Siedlungs- wasserwirtschaft ist die nachhaltige Bewirtschaftung und Werterhaltung des in den letzten Jahrzehnten geschaffenen und künftig noch zu schaffenden Anlagevermögens.

Die Abbildung und Dokumentation der Wasserversorgung und Abwasser- entsorgung (Anlagenbestand, Anlagenzustand etc.) in Form eines digitalen Leitungskatasters ist ein geeignetes Steuerungsinstrument für künftige wasser- und betriebswirtschaftliche Entscheidungen des Anlageneigentümers.
Damit Gemeinden, Verbände, Genossenschaften etc. diese Zielsetzung der nachhaltigen und funktionalen Werterhaltung ihrer Anlagen möglichst rasch umsetzen können, wurde die Erstellung von digitalen Katastern für Wasserleitungen und Kanalanlagen generell auch als Förderungsgegenstand aufgenommen.


Für den Bereich der Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft wird in Anlehnung an das ÖWAV-Regelblatt 21 ein Mindeststandard für einen digitalen Leitungskataster definiert, welcher erfüllt sein muss, um in den Genuss einer Förderung des Leitungskatasters nach § 8 Abs. 1a der Förderungsrichtlinien kommunale Siedlungswasserwirtschaft zu gelangen.

Ein förderungsfähiger Leitungskataster muss in einem amtlichen österreichischen Koordinatensystem erstellt werden, damit einerseits ein Datenaustausch mit den Informationssystemen der Länder und des Bundes möglich ist und andererseits bereits vorhandene bzw. zu erstellende Hintergrundinformationen wie z.B. digitale Kataster, Orthofotos, Schongebiete, etc. verwendet werden können.

Die Förderung erfolgt als reine Pauschalförderung im Ausmaß von 2 Euro pro digital erfassten Laufmeter Wasserleitung oder Kanal. Der entsprechende Förderbarwert darf jedoch nicht höher sein als 50 % der die Katastererstellung betreffenden Firmenrechnungen.

 

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Wasserleitungskataster
Henndorf am Wallersee
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Kanalkataster
Henndorf am Wallersee
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Naturbestand
Henndorf am Wallersee

Informationspflicht lt. E-Commerce-Gesetz (ECG)

 

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